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   VGH Baden-Württemberg, 27.11.1984 - 15 S 3059/83   

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VGH Baden-Württemberg, 27.11.1984 - 15 S 3059/83 (https://dejure.org/1984,4611)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.1984 - 15 S 3059/83 (https://dejure.org/1984,4611)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 1984 - 15 S 3059/83 (https://dejure.org/1984,4611)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1985, 227
  • ZBR 1985, 175
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 461/87

    Rationalisierung als mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur Hebung der

    - Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 30.08.1985 - BVerwG 6 P 20.83 -) sowie des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (Beschluß vom 27.11.1984 - 15 S 3059/83 -, ZBR 1985 S. 175) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluß vom 08.05.1984 - CL 54/82 -, RiA 1984 S. 285) komme bei diesem Sachverhalt eine Mitbestimmung nach § 76 Abs. 2 Nr. 5 BPersVG nicht in Betracht.

    Es sei erneut auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27.11.1984 - 15 S 3059/83 - (ZBR 2985 S. 175) zu verweisen.

    Es würde dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts widersprechen, es auch dort anzuerkennen, wo der Umfang einer Belastung unter Ausschöpfung freier Leistungskapazitäten - beispielsweise nach Rückgang des Arbeitsanfalls - durch Zuteilung von Mehrarbeit auf das normal übliche Maß angehoben wird, ohne daß sonst die Anforderungen an die Arbeitsweise des oder der Beschäftigten gesteigert werden sollen (OVG Münster, Beschluß vom 08.05.1984 - CL 54/82 -, RiA 1984 S. 285; Beschluß vom 27.06.1984 - CB 39/82 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 27.11.1984 - 15 S 3059/83 -, ZBR 1985 S. 175).

    Der gesetzliche Mitbestimmungstatbestand ist jedoch dann erfüllt, wenn mit der Zuweisung weiterer Aufgaben die Erhöhung eines zeitlich oder qualitätsmäßig festliegenden Arbeitspensums bewirkt wird (vgl. hierzu im einzelnen OVG Münster, Beschluß vom 18.06.1982 - CB 3/82 -, RiA 1983 S. 199; Beschluß vom 08.05.1984 - CL 54/82 -, a.a.O.; Beschluß vom 28.08.1984 - CL 17/83 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 27.11.1984 - 15 S 3059/83 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95

    Mitbestimmung des Personalrates: Schließung einer Krankenhausstation mit

    Dabei sind die Verhältnisse im Zeitpunkt ihrer Durchführung - hier zum 1.8.1994 - maßgebend (vgl. Beschluß des Senats vom 27.11.1984 - 15 S 3059/83 -, VBlBW 1985, 227; OVG Münster, Beschluß vom 8.5.1984 - CL 54/82).

    Nur wenn ein bereits eingetretener Rückgang des Arbeitsanfalls durch organisatorische Maßnahmen ausgeglichen wird, so liegt darin, wenn die Maßnahme zur Anpassung der Personalbemessung an eine geänderte Markt- und Kundensituation sowie zur Rückführung der Arbeitsbelastung auf den früheren Stand bestimmt und darauf beschränkt ist, keine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung (vgl. Bay. VGH, Beschluß vom 8.9.1993, a.a.O.; dazu auch BVerwG, Beschluß vom 17.6.1992, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 3.7.1979 - XIII 4008/78 -, PersV 1982, 18; Beschluß vom 27.11.1984, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1997 - PL 15 S 2094/95

    Mitbestimmungspflicht bei Anordnung von Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst

    Die Mitbestimmung setzt vielmehr weiter voraus, daß die Maßnahme auf die erhöhte Belastung und Leistungssteigerung ausgerichtet, also hierauf angelegt ist (BVerwG, Beschluß v. 30.8.1985, BVerwGE 72, 94; Beschluß v. 27.11.1991, ZBR 1992, 275; VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 27.11.1984, ZBR 1985, 175; Fischer-Goeres a.a.O., § 79 RdNr. 44b; Lorenzen u.a., BPersVG, § 76 RdNr. 98; Widmaier, LPVG, § 79 RdNr. 59; a.A. Dietz-Richardi, BPersVG, § 76 RdNr. 111; Grabendorff-Windscheid-Ilbertz-Widmaier, BPersVG, § 76 RdNrn. 33, 36 unter Bezugnahme auf die nicht vergleichbare Regelung zu § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG).

    Andererseits wird dem Verwaltungsgericht nicht ohne weiteres darin zu folgen sein, daß die durch kurzfristige Dienstbefreiungen einzelner Beschäftigter auf die im Dienst verbleibenden Beschäftigten zukommende Mehrbelastung zeitlich gestreckt werden kann, was der Annahme der Hebung einer Arbeitsleistung im personalvertretungsrechtlichen Sinne entgegenstehen würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 27.11.1984, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2002 - PL 15 S 978/01

    Mitbestimmung bei der Einführung eines EDV-Programms

    Im übrigen dürfte insofern ein etwaiges Mitwirkungsrecht aus § 80 Abs. 1 Nr. 11 LPVG, wenn man ein solches entgegen dem Vorstehendem annehmen wollte, durch das stärkere Mitbestimmungsrecht des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 LPVG (Erleichterung des Arbeitsablaufs; vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 14.03.1986, PersV 1986, 469; Beschluss des Senats vom 27.11.1984, ZBR 1985, 175), das der Antragsteller freilich nicht für sich in Anspruch nimmt, verdrängt werden.
  • VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 3242/89

    Zur Mitbestimmung bei der Senkung von Nebenzeiten für Dienstunterricht

    Es würde dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts widersprechen, es auch dort anzuerkennen, wo lediglich der Umfang einer Belastung unter Ausschöpfung freier Leistungskapazitäten auf das normal übliche Maß angehoben wird (vgl. dazu den Beschluß des erkennenden Fachsenats vom 11.11.1987 -- BPV TK 461/87 -- unter Bezugnahme auf OVG Münster, Beschluß vom 8.5.1984 -- CL 54/82 --, RiA 1984 S. 285 und VGH Mannheim, Beschluß vom 27.11.1984 -- 15 S 3059/83 --, ZBR 1985 S. 175).
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